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05/24 Städtische Verdichtung

KURZ & BÜNDIG

Bauwirtschaft fordert Beibehaltung der Verjährungsfrist von fünf Jahren bei Mängeln

Die Schweizer Bauwirtschaft steht vor grossen Herausforderungen: Energieeffizienz, Ressourcenschonung und verlässliche Rahmenbedingungen sind zentrale Themen. Besonders im Fokus steht die Diskussion um die Verjährungsfristen für Baumängel, die der Nationalrat von fünf auf zehn Jahre erhöhen will, dies lehnt die Bauwirtschaft klar ab. Diese Änderung könnte zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Bauunternehmen führen und würde verschiedene Bestrebungen, umweltfreundlich und klimaschonend zu bauen, zunichtemachen. Die Stammgruppe Ausbaugewerbe und Gebäudehülle der Dachorganisation Bauenschweiz betont die Notwendigkeit fairer und praxisgerechter Regelungen im Obligationenrecht, um die Bauwirtschaft nicht zu gefährden. Die Bauwirtschaft ist gefordert. Energie- und emissionsarmes sowie ressourcenschonendes Bauen und Bewirtschaften wurde in der Schweizer Gesetzgebung verankert. Die Herausforderungen sind Pflichten, aber auch Chancen für eine aktive Mitgestaltung der Lebensqualität der Menschen und den wirtschaftlichen Wohlstand in unserem Land. Genau aus diesem Grund sind verlässliche Rahmenbedingungen, wie im Obligationenrecht (OR) geregelt, wichtig. Dazu gehört aus Sicht von Peter Meier, Präsident der Stammgruppe Ausbaugewerbe und Gebäudehülle von Bauenschweiz ein fairer Umgang mit Baumängeln. Die Stammgruppe sowie die ganze Bauwirtschaft lehnen die Entscheide des Nationalrates ab und unterstützen die vom Bundesrat vorgesehene Verlängerung der Rügefrist auf 60 Tage, ein Nachbesserungsrecht beim Kauf und der Neuerstellung von Wohneigentum sowie die Ersatzsicherheit bei der Eintragung eines Bauhandwerker-Pfandrechtes. Die vom Nationalrat geforderte generelle Erhöhung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre und gänzliche Aufhebung der Rügefrist sei unverhältnismässig und praxisfremd, heisst es in der Stellungnahme von Bauenschweiz: «Bau- oder Sanierungsvorhaben sind keine Produkte ‹ab Stange›». Es sei im Ausbaugewerbe Usanz, dass Unternehmen bei Vertragsabschluss für ihre Leistungen dem Bauherrn eine Haftungssumme in der Grössenordnung von fünf bis zehn Prozent der Bausumme als Sicherheit während der Verjährungsfrist stellen. Die Unternehmen müssen somit pro Auftrag und über die gesamte Laufzeit eine Bank- oder Versicherungsgarantie / Police abgeben. Auch bei finanziell gut aufgestellten Unternehmen – sowohl KMU als auch Grossunternehmen – kann bei mehreren Aufträgen gleichzeitig die Kreditlimite erreicht sein oder die Höhe der aufsummierten Verpflichtungen aus Gewährleistungs- oder Erfüllungsgarantien das Unternehmen in finanzielle Schieflage bringen. Anbieter, die seit Jahren hohe Qualität liefern, würden so vom Wettbewerb ausgeschlossen, vollständig aus dem Markt gedrängt oder würden entscheiden, ihren Betrieb zu redimensionieren. Um den Wandel und die Herausforderungen zu stemmen sowie Fachkräfte für die Berufe zu gewinnen, startet die Stammgruppe Ausbaugewerbe und Gebäudehülle die gemeinsame Kommunikationsoffensive «Wir gestalten Lebensräume: Das Ausbaugewerbe». Auf der Website wird die Bedeutung der Teilbranche zusammengefasst und die verschiedenen Verbände präsentiert. Weiter ist geplant, zu aktuellen gesellschaftlich und politisch relevanten Themen, die Ausbaugewerbe und Gebäudehülle betreffen, Stellung zu beziehen und sich entsprechend zu positionieren.
ausbaugewerbe.ch