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Bauen und leben mit Holz – Das Fachmagazin von Holzbau Schweiz

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Das Mitglieder- und Verbandsmagazin von Holzbau Schweiz

03/24 Alt und neu

Aktuelles

Mitgliedschaftsrechnung 2024 und Beiträge Berufsbildungsfonds

Für die Mitgliedschaft bei Holzbau Schweiz werden die Rechnungen 2024 im Mai verschickt. Die Delegierten von Holzbau Schweiz haben im Herbst 2023 einer Beitragserhöhung zugestimmt, um die Finanzierung des Verbands sicherzustellen. Die Anpassung ist zunächst auf zwei Jahre befristet und betrifft den Grundbeitrag sowie den Lohnsummenbeitrag. Die definitive Suva-Lohnsumme des Vorjahres dient als Basis für die Verrechnung des Mitgliederbeitrages 2024. Die Basis für die BBF-Beiträge entspricht der Deklaration der Betriebe aus dem Jahre 2023 mit Bezug auf den Stichtag 31. Dezember 2022. Bei den BBF-Beiträgen handelt es sich um eine Pflichtabgabe/Steuer, da der Berufsbildungsfonds Holzbau vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt wurde. Diese Beiträge sind den Mitgliederbeiträgen übergeordnet und dürfen nicht abgeändert oder zu einer Rabattberechnung beigezogen werden. Gemäss den Richtlinien des eidgenössischen Finanzdepartementes EFD müssen auch bei den Mitgliedern von Holzbau Schweiz die BBF-Beiträge auf der Rechnung gesondert ausgewiesen werden. Das Finanz-Team bedankt sich bei den Mitgliedern von Holzbau Schweiz für die fristgerechte Rücksendung der Lohnsummendeklarationen und steht bei Fragen gerne zur Verfügung: Patric Weiss, Leiter Finanzen (044 511 02 19, p.weiss@holzbau-schweiz.ch) und Maria Narciso, Sachbearbeiterin Finanzen und BBF Holzbau mit AVE (044 511 02 14, m.narciso@holzbau-schweiz.ch).
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